Kommunen können ab sofort zusätzliche Prämien erhalten
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat die Wiedervermietungsprämie des Landes weiterentwickelt. Kommunen können ab sofort zusätzliche Erfolgsprämien in Höhe von jeweils 500 EUR erhalten, wenn sie ein eigenes Förderprogramm zur Aktivierung von leer stehendem Wohnraum anwenden. Ministerin Nicole Razavi MdL erklärte am 15. Oktober in Stuttgart: „Die Wiedervermietungsprämie zeigt Wirkung: Immer mehr Kommunen betreiben ein gezieltes Leerstandsmanagement, auch mit eigenen Förderprogrammen. Diese Dynamik unterstützen wir gerne. Deshalb fördern wir Kommunen, die eigene Programme zur Aktivierung von Leerstand auflegen, nun zusätzlich mit einer ‚Prämie on top‘.“
Im Juli 2020 hat die Landesregierung die Wiedervermietungsprämie eingeführt. Diese Maßnahme belohnt Kommunen, die mithelfen, länger leer stehende Wohnungen wieder zu vermieten. Das Land bezahlt dabei pro reaktivierter Wohnung zwei Netto-Monatskaltmieten (maximal 2.000 EUR), wenn eine Wohnung wieder vermietet wird, die zuvor mindestens sechs Monate leer stand. Die zusätzliche Erfolgsprämie in Höhe von 500 EUR gibt es ab dem 15. Oktober 2024 je vermieteter Wohnung on top, wenn die Kommune im konkreten Wiedervermietungsfall ein Förderprogramm zur Aktivierung von leer stehendem Wohnraum anwendet. Überdies können die Kommunen die Wiedervermietungsprämie nun auch erhalten, wenn sie selbst Mieter werden. „Die Praxis hat gezeigt, dass einige Kommunen die Wiedervermietung angehen, indem sie selbst leer stehenden Wohnraum anmieten. Auch das ist ein Weg, den wir gerne unterstützen“, erklärte die Ministerin.
Über 500 Wohnungen wurden seit Einführung der Prämie wieder vermietet
Seit der Einführung der Wiedervermietungsprämie im Juli 2020 wurden 525 leer stehende Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt. Allein 2024 konnten bisher 93 Anträge bewilligt werden (Stand Ende September 2024). „Die Wiedervermietungsprämie ist ein kleiner, aber wirkungsvoller Anreiz: Sie trägt dazu bei, das Bewusstsein vor Ort zu schärfen, und ist nicht selten der letzte Anstoß zur Wiedervermietung. Ich freue mich über jede Wohnung, die wir auf diese Weise für den Wohnungsmarkt zurückgewinnen. Denn jede Wohnung zählt“, so Ministerin Razavi.
Die Wiedervermietungsprämie gehört zum Prämienkatalog des Kompetenzzentrums Wohnen BW, einem Teil der Wohnraumoffensive BW. Ansprechpartner für die Kommunen ist die Landsiedlung Baden-Württemberg. Sie setzt für das Land den Prämienkatalog um. Weitere Bausteine der Wohnraumoffensive sind etwa der kommunale Grundstücksfonds und die Patenschaft Innovativ Wohnen BW.