„Gerade bei den fachlich dicken Brettern, die wir im Strategiedialog gemeinsam bohren – die zivilrechtliche Absicherung von mehr Innovationsfreude bei Baunormen, die Identifizierung von Kostentreibern im Bau, einfache Wege zur Konzeptvergabe oder die bessere Nutzung des Bestands, um nur ein paar beispielhaft zu nennen – bei diesen Themen sehe ich spannende Beiträge, die ohne die engagierten Akteure des SDB so nicht denkbar wären“, mit diesen Worten würdigte Ministerin Razavi die Arbeit des Strategiedialogs während der fünften Sitzung der Themensäule I „Bezahlbares Wohnen, Quartier, Flächen, Planung“.
Die Bauministerin fügte aber auch hinzu: „Die Rahmenbedingungen sind enorm volatil, der Bedarf an Wohnraum unverändert hoch. Die Baukrise hat uns voll erwischt und sie ist nicht vorbei.“ Der Tenor unter allen Anwesenden ist: aktuelle Herausforderungen können nur gemeinsam gelöst werden.
So wird beim Thema Werkswohnungsbau – das den Schwerpunkt einer eigenen Unterarbeitsgruppe im SDB bildet – auch an die Verantwortung der wirtschaftlichen Akteure in Ballungsgebieten appelliert. Wohnungssicherheit geht Hand in Hand mit Fachkräftesicherung – beides stärkt nachhaltig die Attraktivität von Wirtschaftsstandorten.
Es ist nicht nur die Wirtschaft, die Verantwortung für die Lösung der Wohnungsnot übernehmen kann, auch die Kirchen können mit eigenen Grundstücken und Gebäuden zur Entspannung der Gesamtsituation beitragen. Eine eigene Unterarbeitsgruppe widmet sich der Frage der kirchlichen Ressourcen und der Umnutzung von kirchlichen Liegenschaften.
In der Zwischenzeit hat die Arbeitsgruppe „Rechtliche Rahmenbedingungen“ Eingaben für die Reform der Landesbauordnung gemacht. Zur Ausgestaltung des Gebäudetyps „E“ (BGB) oder zum Umgang mit veralteten Bebauungsplänen (BauGB) wurden Impulse in laufende Bundesgesetzgebungsverfahren gegeben. Diese Impulse tragen auch zur Wahrnehmung des SDB über die Landesgrenzen hinaus bei.
Während der Themensäulenrunde wurde der Leitfaden für Kommunen zum Thema „Konzeptvergabe“ angekündigt, der demnächst von der gleichnamigen Unterarbeitsgruppe veröffentlicht.
Die Arbeitsgruppe „Ökonomisch Bauen und Sanieren“ befasst sich intensiv mit den Prozessen in Genehmigungsverfahren und hat bereits einen Katalog mit 23 Handlungsempfehlungen erarbeitet.
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat die Wiedervermietungsprämie des Landes weiterentwickelt. Kommunen können ab sofort zusätzliche Erfolgsprämien in Höhe von jeweils 500 EUR erhalten, wenn sie ein eigenes Förderprogramm zur Aktivierung von leer stehendem Wohnraum anwenden. Die Kommunen können darüber hinaus die Wiedervermietungsprämie nun auch erhalten, wenn sie selbst Mieter werden. Diese Prämie, sowie Wohnungstauschprämie, gehen auf den Austausch mit Kommunen im Rahmen der Unterarbeitsgruppen „Aktivierung im Bestand“ zurück.