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Baunebenrecht

 Die Arbeitsgruppe 1.4 Baunebenrecht beschäftigt sich mit dem Mikrokosmos baurechtlich relevanter Regelungen. Hier hat sie zahlreiche Regelungsbereiche identifiziert, in denen bestehende Vorschriften die baurechtlichen Verfahren oder das Bauen selbst aufwändiger, langsamer und teurer machen und/oder die begrenzten Ressourcen der Baurechtsbehörden unnötig in Anspruch nehmen. 

Ziel

Ziel der Arbeitsgruppe ist, mit der objektiven Identifizierung dieser Bestimmungen und dem Aufzeigen der systemimmanenten Widersprüche, einen Beitrag zu einem einfacheren und zügigeren Verfahrensablauf zu leisten und damit insgesamt die Kosten für die Bauvorhaben – insbesondere im Wohnungsbau – zu reduzieren. 

Folgende rechtliche Ebenen werden betrachtet: 

  • Regelungen in der Landesbauordnung oder den bauordnungsrechtlichen Verordnungen 
  • Das Zusammenwirken von Bauordnungsrecht mit anderen Rechtsvorschriften
  • Regelungen des originären Baunebenrechts

Arbeitsstand

Die AG wird diese von ihr identifizierten baurechtlichen Nebenbestimmungen, die im Genehmigungsprozess unverhältnismäßig viel Raum einnehmen und zeitliche, personelle und finanzielle Ressourcen binden, in einem Papier benennen und Empfehlungen formulieren, ob und wenn, dann zu welchem Zeitpunkt und mit welcher rechtlichen Grundlage diese – im Sinne eines optimalen Verfahrens – zu beachten und in den Entscheidungsprozess einzubinden sind.