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Rechtliche Rahmenbedingungen für nachhaltiges und bezahlbares Bauen

Rechtliche Rahmenbedingungen

Unter Berücksichtigung der Komplexität des regulativen Rahmens wurden in einem Grundlagenpapier von Dezember 2023 bestehende rechtliche Rahmenbedingungen für die Realisierung von Wohnungsbauvorhaben analysiert und Anknüpfungspunkte für ihre strukturelle Weiterentwicklung und Neukonfigurierung entwickelt. Die Komplexität betrifft sowohl die am Bau beteiligten Akteure als auch die (freiwillige) Anwendung technischer Regelwerke (vgl. Schaubilder auf AG-Poster; online abrufbar unter www.sdb-bw.de/wp-content/uploads/2023/08/WissenPoster_SDB_A0__v02_AG1.2__MF03.pdf).

Letztere ist gekennzeichnet durch einen Gestaltungsspielraum beim Einbezug von rechtlichen Bestimmungen in vertragliche Regelungen. In der Praxis zeigt sich jedoch oft, dass „zur Sicherheit“ bzw. zur Haftungsvermeidung ein hohes bauliches Qualitätsniveau vereinbart und verwirklicht wird, womit günstiges und nachhaltiges Bauen verhindert wird. Ein Ansatzpunkt ist, die rechtlichen, organisatorischen und technischen Anforderungen zu reduzieren und zu vereinfachen und zugleich Innovationen und Flexibilität zuzulassen, ohne die beteiligten Akteure unkalkulierbaren Haftungsrisiken auszusetzen. Hierzu wurde ein begründeter Vorschlag für die Anpassung des zivilrechtlichen Werkvertragsrechts (§ 633 Abs. 2 BGB) erarbeitet mit dem Ziel, Freiheit bei der Projektgestaltung im Interesse von Kosteneffizienz und Innovation zu schaffen. Entstehende Freiräume sollen sinnvoll nach dem Prinzip „dialogischer Kooperation“ ausgefüllt und verallgemeinerungsfähig gestaltet werden.

Aktueller Arbeitsstand

Nach Einschätzung der Arbeitsgruppe ist auch der Rechtsrahmen für den Gebäudebestand und ein mögliches „Weiterbauen“ bzw. „Nachverdichten“ zu präzisieren, um messbare Fortschritte für das einfache, kostengünstige und innovative Bauen zu erreichen. Dies umfasst ebenfalls Vorschläge zur Novellierung der Landesbauordnung, die öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Aktivierung des Bestandes zu formulieren und präzisieren, ohne dabei notwendige Anforderungen der Stand- und Brandschutzsicherheit zu vernachlässigen. Adressiert werden insbesondere

  • das Bauplanungsrecht (BauGB, BauNVO) und dessen Anwendung und Umsetzung auf kommunaler Ebene (Bauleitplanung),
  • das Bauordnungsrecht, insbesondere die Landesbauordnung und die technischen Baubestimmungen
  • und das Energieeinsparrecht, insbesondere das Gebäude-Energie-Gesetz.

Als themensäulenübergreifende „Serviceeinheit“ innerhalb des SDB wurden rechtliche Fragen anderer AG aufgenommen und bearbeitet. Beispielsweise lieferte die Arbeitsgruppe einen Input zu Haftungsfragen in Baurechtsbehörden für die AG 1.2. Darüber hinaus wurde aus der AG auch der Projektvorschlag „Evaluierung des Einflusses von aRdT auf die Realisierung von Wohnungsbauvorhaben im Holzbau“ in die zweite Tranche der Projektförderung eingebracht.

Das sind die Unterarbeitsgruppen

Die Gruppe „Rechtliche Rahmenbedingungen“ steht den anderen SDB-Arbeitsgruppen als Anlaufstelle für die Klärung übergreifender Rechtsfragen zur Verfügung. Dabei geht sie bestimmten Fragen in eigenen Unterarbeitsgruppen vertieft nach:

Unterarbeitsgruppe Zusammenarbeit und Recht

Ökonomischer Erfolg aller Beteiligten in einem Bau- und Planungsprozess in einem nachhaltigen und menschlichen Umfeld, um bezahlbaren Wohnraum für alle zu schaffen – dafür sollen  Musterrahmenbedingungen geschaffen/erarbeitet werden.

Unterarbeitsgruppe Materielles Recht

Rechtliche Rahmenbedingungen, die es Projektbeteiligten ermöglichen, autonom zu entscheiden, wie sie ein Bauvorhaben realisieren, welche Standards sie umsetzen, welche Qualitäten sie haben wollen, und die Innovation zulassen.

Unterarbeitsgruppe Öffentliches Recht

Befassung mit öffentlich-rechtlichen Vorschriften, mit dem Ziel, Komplexität und Anforderungen für alle Baubeteiligten zu reduzieren, um Kosten zu senken und Bauzeiten zu beschleunigen.

Projektarbeit

Wohnungsbau mit Holz – Vorgehensweisen und Alternativen zum Umgang mit Normen

Das Forschungsvorhaben entwickelt Konstruktions- und Prozessalternativen für die privat-autonome Abstandnahme von den aRdT des Wohnungsbaus im Holzbau. Innovative Konstruktionsalternativen im Wohnungsbau mit Holz sollen juristisch abgesichert in die betriebliche Umsetzung gebracht und dadurch Kosten im Wohnungsbau gesenkt werden.

Das vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg geförderte Projekt wird in enger Anbindung an den SDB umgesetzt.

Hier geht es zum Projekt!

Mitwirkende der Arbeitsgruppe

Professor Stefan Leupertz ist Vorsitzender der Arbeitsgruppe, vertreten wird er durch Michael Halstenberg.

Mitglieder der Arbeitsgruppe 1.3

240528_Mitglieder-Ag-1.3.pdf (33.0 kB)
Mehrere Personen sitzen an einem Konferenztisch mit Laptops und Wasserflaschen. Ein Mann spricht, während die anderen zuhören.
© Foto: Geschäftsstelle SDB BW

Ausblick

Zielsetzung

Vor dem Hintergrund eines stagnierenden Wohnungsbaumarktes und enormer Baupreissteigerungen werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Realisierung von Wohnbauvorhaben thematisiert, die von (zunehmend) komplexen rechtlichen Regelungen und technischen Bestimmungen auf europäischer, bundes-, landes- und kommunaler Ebene beeinflusst sind. Ziel der Arbeitsgruppe ist die Überprüfung und Neugestaltung rechtlicher Rahmenbedingungen, um rechtssichere Freiräume für eine einfache, flexible und wirtschaftliche Umsetzung zu schaffen. Dafür werden Vorschläge für eine Anpassung kostentreibender und innovationshemmender gesetzlicher Bestimmungen und technischer Regelwerke (bzgl. materielles Baurecht, öffentliches Bau-/Bauordnungsrecht) erarbeitet.

  • Identifizierung rechtlicher Hemmnisse und Erarbeitung von Lösungsansätzen (z. B. Vorschläge für die Änderung von Gesetzen, Verordnungen und normenkonkretisierenden Verwaltungsvorschriften und der vertraglichen Praxis)
  • Begleitung von Referenzprojekten
  • Ausarbeitung von Konzepten und Maßnahmen zur Wissensvermittlung (insbesondere: Umgang mit rechtlichen Instrumenten

 

Kontakt

Daniela Keck

Referentin für Wohnraum