Mission der Arbeitsgruppe
Der rechtliche Rahmen, in dem Bauen stattfindet, ist aufgrund zunehmender Gesetzgebung auf europäischer, bundes-, landes- und kommunaler Ebene sehr komplex. Hinzu kommen zivilrechtliche Verträge der Beteiligten, die weitere Regelungen zur Qualität und Ausführung von Bauwerken enthalten. Im Ergebnis führt dies zu Bauwerken, die a) teuer sind, b) einen unnötigen organisatorischen Aufwand und oftmals Streitigkeiten verursachen, c) zu überhöhten Materialverbräuchen führen und d) damit auch eine Zunahme von CO₂ -Äquivalenten bewirken.
Ziel der Arbeitsgruppe ist die juristische Beratung anderer Arbeitsgruppen und das Aufzeigen von rechtlichen Spielräumen und Alternativen, um einfache und wirtschaftliche Lösungen zu ermöglichen.
Bearbeitete Themen
Beratung anderer Arbeitsgruppen: Die AG geht davon aus, dass sich andere Arbeitsgruppen im Rahmen der Erarbeitung ihrer Vorschläge mit rechtlichen Fragestellungen konfrontiert sehen. Diese Fragen können sowohl das öffentliche Recht, z. B. das Bauplanungs- oder das Bauordnungsrecht betreffen, als auch das Zivilrecht, insbesondere in Form des Werkvertragsrechts.
Daher sollen nachgeordnete Gruppen gebildet werden, die themenbezogen diese Fragestellungen bearbeiten.
Eigene Überlegungen der Arbeitsgruppe: Die aktuellen Initiativen, z. B. zum sog. „Gebäudetyp E“ deuten darauf hin, dass viele Akteure mit dem rechtlichen Rahmen entweder überfordert sind und/oder die baulichen Ergebnisse komplex und teuer werden.
Dabei geht es um zwei Fragestellungen:
Wie können die Akteure in dem Umgang mit den juristischen Instrumenten geschult werden?
Welche Beiträge zum einfachen, wirtschaftlichen und nachhaltigeren Bauen könnten der Gesetzgeber, aber auch die Akteure selbst leisten.
Erste Erkenntnisse
Eine deutliche Verbesserung lässt sich nicht durch eine Einzelmaßnahme erreichen. Außerdem bedarf es gravierender Änderungen, gerade für den Gebäudebestand, um messbare Fortschritte in Bezug auf einfaches, kostengünstiges und innovatives Bauen zu erreichen.
Die Lösungsvorschläge werden folgende Rechtsbereiche betreffen:
- Das Bauplanungsrecht (BauBG, BauNVO) und dessen Anwendung und Umsetzung auf kommunaler Ebene (Bauleitplanung).
- Das Bauordnungsrecht, insbesondere die Bauordnung
- Das Energieeinsparrecht, insbesondere das Gebäude-Energie-Gesetz.
- Das zivilrechtliche Werkvertragsrecht.
- Die HOAI.
Eine wichtige Rolle spielt die Inbezugnahme technischer Regelwerke sowohl durch den Gesetzgeber als auch die Vertragsparteien, weil hierdurch die baulichen Standards zum Teil sehr detailliert festgelegt werden.
Die rechtliche Gestaltung und organisatorische Abwicklung von Bauprojekten durch die Vertragspartner bedarf einer Neuausrichtung, die Innovationen zulässt, die Partner aber nicht unkalkulierbaren Risiken aussetzt.
Die sozialen Parameter (Mieten, Mietpreis- und Belegungsbindungen) dürfen nicht außer Acht gelassen werden.
Reduzierung der rechtlichen, organisatorischen und technischen Anforderungen
Das Schaubild der am Bau Beteiligten macht die Vielfalt der rechtlichen Beziehungen deutlich. Das Schaubild zur rechtlichen
Einordnung technischer Regelwerke lässt erahnen, dass viele der Beteiligten mit einer sinnvollen rechtlichen Gestaltung
überfordert sind. Daher wird „zur Sicherheit“ i. S. einer Haftungsvermeidung regelmäßig das höchste bauliche Niveau vereinbart
und verwirklicht. „Bauen nach Vorschrift und Norm“ kann sich die Gesellschaft aus sozialen, wirtschaftlichen und Gründen der
Nachhaltigkeit nicht mehr leisten. Auch den Bauherrn ist nicht bewusst, dass sie über ihre Vertragsgestaltung die
Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit des Bauwerks verhindern.
Ein Systemwechsel ist nur möglich, wenn rechtliche und vor allem vertragliche Anforderungen an das Bauen reduziert werden.
Das dürfte von der Praxis nur akzeptiert und damit umgesetzt werden, wenn der Umgang mit den rechtlichen Instrumenten
rechtssicher möglich ist. Grundlage des Erfolgs ist die ernsthafte Bereitschaft aller Beteiligten, bauliche Anforderungen zu reduzieren und wieder mehr Flexibilität zuzulassen.