Projektintention

Das vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg geförderte Projekt wird in enger Anbindung an den SDB umgesetzt.

Bislang existieren im Hochbau im Bereich der öffentlichen Hand nur wenige Beispiele für zirkuläres Bauen. Hier besteht erheblicher Nachholbedarf, um die Ziele des Landes im Bereich des Klima- und Ressourcenschutz sowie einen sparsamen Flächenverbrauch zu erreichen. Wenn frühzeitig im Entscheidungsprozess eine fachliche Beratung über die Möglichkeiten zu zirkulärem, klimagerechtem und nachhaltigem Bauen erfolgt, können mit einem geringen Input die Weichen für die späteren Leistungsphasen gestellt werden.

Aus diesem Grunde erarbeitet das Innovationszentrum Zirkuläres Bauen der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg ein Förderprogramm, das eine frühzeitige Initialberatung für Kommunen in Form von sogenannten ‚Beratergutscheinen‘ für Zirkuläres Bauen beinhaltet. Die tatsächliche Umsetzung des Förderprogramms hängt von den verfügbaren Mitteln im Staatshaushaltsplan 2025/26 ab.

Die Gutscheine stellen eine geförderte Erstberatung in Höhe von bis zu 10 Beratertagen dar. Dadurch wird der Einstieg in die konkrete Umsetzung von ressourcenschonendem, zirkulärem, klimaresilienten und nachhaltigen Bauen im Land unter Berücksichtigung von Suffizienz, mit Bevorzugung von Sanierung statt Abriss und Neubau und einer weitgehenden Kreislaufführung von Stoffströmen und Materialien gefördert. Dies soll in möglichst vielen Bauprojekten der öffentlichen Hand, mit Schwerpunkt im kommunalen Hochbau zum ‚neuen Normal‘ werden.

Die Beratungen finden innerhalb von drei entscheidenden Phasen der Projektierung von kommunalen Hochbauprojekten statt:
Im ersten Schritt werden im Rahmen der Grundsatzentscheidung noch vor der konkreten Entwurfsplanung die Zielkriterien zur Möglichkeit einer Umnutzung / Co-Nutzung, Sanierung und Erweiterung, zu Flächeneinsparung, Low Tech, Einsatz von Sekundärmaterialien etc. in einem Präsenz-Workshop vor Ort festgelegt.

Der zweite Beratungsscheck vor dem Architekturwettbewerb dient dazu, die Vorgaben des ressourcenschonenden, zirkulären, klimaresilienten und nachhaltigen Bauens in Ausschreibungs- und Wettbewerbsunterlagen einzubringen.

Der dritte Beratungscheck wird vor der Vorentwurfs-, bzw. Entwurfsplanung (LPH1-3 nach HOAI) eingelöst, wodurch eine Auswertung der Ausschreibungs- und Wettbewerbsunterlagen erfolgt und weitere Hinweise für die weiteren Leistungsphasen gegeben werden können.

Mit diesen drei Schritten werden grundsätzliche Potenziale aufgezeigt, die in den weiteren Planungsschritten konkretisiert werden. Vor allem erfolgt eine Sensibilisierung der Entscheidungsträger:innen und Planer:innen für zirkuläres und klimagerechtes Bauen in frühen Planungsphasen.

Finanziert aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Gefördert von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg.

Nächste Schritte

Momentan befindet sich das Projekt in der Pilotphase. Hierfür wurden einige ausgewählte Beratungsbegleitungen in einzelnen Kommunen durchgeführt. Ab Mitte 2025 soll das Förderprogramm durch eine Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel, starten und damit die ersten Beratungen erfolgen.

Projekteckdaten

Antragsteller: LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, Referat 35 -Kreislaufwirtschaft

Projektbeteiligte: Innovationszentrum Zirkuläres Bauen der LUBW, Referat 35

Projektlaufzeit: Juli 2023 – Dezember 2026

Weitere Informationen: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/abfall-und-kreislaufwirtschaft/zirkulaeres_bauen