Gemeinsame Förderbekanntmachung des Staatsministeriums, des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen und des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg im Rahmen des Strategiedialogs „Bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen“ vom 22. Dezember 2023

Ein Bestandteil des Strategiedialogs „Bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen“ ist die Förderung von Projekten, die die Ziele des Strategiedialogs verfolgen und denen durch die Möglichkeit der Skalierung das Potenzial innewohnt, möglichst schnell in der praktischen Anwendung breitgefächerte Erfolge zu erzielen.

Dies können sein:

  • Vorhaben, die dazu beitragen, die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Baden-Württemberg zu beschleunigen, d. h. Vorhaben, die breitenwirksame Impulse geben, um Kosten im Wohnungsbau zu senken, Wohnraumpotenziale im Bestand zu aktivieren und/oder Prozesse zur Herstellung von zusätzlichem Wohnraum beschleunigen.
  • Vorhaben, die dazu beitragen, klimagerechtes Bauen und Sanieren sowie einen klimagerechten Betrieb von Gebäuden zum Standard zu machen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Unterstützung von Maßnahmen, die eine nachhaltige Transformation des Gebäudebestands voranbringen und über die reine Baukostenbetrachtung hinaus eine breitenwirksame Betrachtung von Lebenszykluskosten befördern. Aber auch Maßnahmen, die einen Beitrag leisten zur Realisierung einer durchgängigen und konsequenten Kreislaufwirtschaft in der Bau- und Immobilienwirtschaft in Baden-Württemberg.
  • Vorhaben, die dazu beitragen, innovative Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle schneller an den Markt oder innovative Prozesse schneller in die betriebliche Umsetzung zu bringen. Das gilt besonders auch im Bereich wichtiger Zukunftstechnologien mit großen Marktpotenzialen und für Innovationen im Bereich des ökologischen, klimagerechten Bauens. Hierbei stehen auch Maßnahmen im Fokus, die auf die Förderung von Fachkräfte- und Kompetenzaufbau sowie den breitenwirksamen Wissens- und Erkenntnistransfer abzielen.

Für die vorliegende Förderbekanntmachung sind insgesamt Fördermittel in Höhe von 2 Mio. Euro vorgesehen, die der Landtag von BW beschlossen hat. Mit der Umsetzung und Abwicklung dieser Fördermaßnahme wurde der Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe sind zunächst Projektskizzen für die Gewährung von Zuwendungen über das elektronische Antragsportal des beauftragten Projektträgers einzureichen: https://www.vdivde-it.de/submission/bekanntmachungen/2322

Die Frist zur Einreichung ist der 2. Februar 2024, 13 Uhr

Bitte entnehmen Sie alle Details zur möglichen Förderung, zum Verfahren und zur Antragstellung den weiteren Unterlagen zur Bekanntmachung. Diese finden Sie hier: https://www.vdivde-it.de/submission/bekanntmachungen/2322

Für alle Interessenten findet am 10.01.2024 um 14:00 Uhr ein Webinar zur zweiten Förderrunde statt. Dies ist der Link zur Anmeldung.

Hier geht es zum gesamten Förderaufruf.

Wir freuen uns auf Ihre Projektskizzen!