Grundgedanke der Förderung

Die „Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen“ sind ein Förderprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, das kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups bei der Entwicklung von Produktions-, Dienstleistungs- und Verfahrensinnovationen unterstützt. Mit den Innovationsgutscheinen wird die Inanspruchnahme von externen Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen (FuE-Dienstleistungen) gefördert.

Die Innovationsgutscheine sollen die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bzw. eine wesentliche qualitative Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen unterstützen. Ziel ist es, den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg durch technologische und innovative Entwicklungen wettbewerbsfähig zu halten.

Die Innovationsgutscheine richten sich an:

  • KMU der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe,  die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben.
  • Start-ups: Unternehmen bis maximal fünf Jahre nach Gründung, auch in der Vorgründungsphase.

Förderung und Finanzierung

Das Programm bietet drei Gutscheinlinien:

  1. Innovationsgutschein BW: Zuschuss von bis zu 7.500 Euro (Fördersatz 50 Prozent) für wissenschaftliche Vorarbeiten oder umsetzungsorientierte Dienstleistungen.
  2. Innovationsgutschein Hightech BW: Zuschuss von bis zu 20.000 Euro (Fördersatz 50 Prozent) für anspruchsvolle FuE-Vorhaben inklusive Materialkosten.
  3. Innovationsgutschein Start-up BW: Zuschuss von bis zu 20.000 Euro (Fördersatz 50 Prozent) für Start-ups mit innovativen Ideen, auch in der Vorgründungsphase.

Förderfähig sind Dienstleistungen von externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, wie wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld einer Entwicklung, beispielsweise Technologie- oder Marktrecherchen und Machbarkeitsstudien sowie umsetzungsorientierte Tätigkeiten, beispielsweise Prototypenbau, Produkttests zur Umweltverträglichkeit und Designuntersuchungen.

Good Practice

Das Programm hat seit seiner Einführung im Jahr 2008 bereits zahlreichen Unternehmen geholfen, erfolgreich innovative Lösungen zu entwickeln. Beispielhafte Anwendungen reichen von neuen digitalen Dienstleistungen bis hin zu nachhaltigen Produktionsverfahren.

Weitere Details und Antragsbedingungen finden sich auf der Webseite der L-Bank Baden-Württemberg, die das Programm operativ betreut.

Eckdaten:

Zuständiges Ressort: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus

Weitere Informationen: https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/innovationsgutschein.html