Grundgedanke

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) unterstützt das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die integrierte Strukturentwicklung in den ländlich geprägten Räumen Baden-Württembergs.

Mit den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen fördert das ELR eine Vielzahl an Projekten, die dazu beitragen, dass Baden-Württemberg seine ausgeglichene, dezentrale Struktur behält. Derzeit liegt der Schwerpunkt der Förderung insbesondere auf den Themen Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung sowie der Stärkung von Klimaresilienz.

Seit dem Programmjahr 2024 ist im Hinblick auf den Klimaschutz der Neubau von Gebäuden nur noch mit CO2-speichernden Materialen förderfähig. Aufgrund der herausragenden Bedeutung einer intakten Grundversorgung für den Ländlichen Raum gilt in diesem Förderschwerpunkt die Ausschließlichkeit von Holzbau bei Neubauten nicht

Sowohl Privatpersonen, Vereine, Genossenschaften, Kommunen und Unternehmen können im ELR Projektträger sein. Antragssteller im ELR ist jedoch immer die Gemeinde.

Das Bild zeigt eine Landschaftsaufnahme der Ortschaft Grafen
© Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Förderung und Finanzen

Die Fördersätze orientieren sich an dem jeweiligen Fördertatbestand. Der Fördersatz liegt zwischen 10 und 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Wenn gefördert wird, beträgt die Fördersumme mindestens 5.000 € (Bagatellgrenze) und maximal 1.000.000 €.

Good Practice

Beispiele für typische ELR-Projekte:

  • Schaffung von zeitgemäßem Wohnraum z.B. durch den Umbau von Scheunen in Wohnraum, die umfassende Modernisierung von in die Jahre gekommenen Wohnhäusern oder die Schaffung von Wohnraum durch Aufstockungen oder Anbauten
  • Aufrechterhaltung einer wohnortnahen Grundversorgung z.B. durch die Umnutzung alter Gebäude zu Dorfläden, Bäckereien, Metzgereien oder Cafés oder die Modernisierung dieser Betriebe
  • Errichtung oder die Modernisierung von Dorfgemeinschaftshäusern, die als soziale Treffpunkte dienen.
  • Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen, um lokale Arbeitsplätze zu sichern und wirtschaftliche Strukturen zu stärken.

Weitere Details und Projektbeispiele finden Sie auf der Website des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter folgendem Link: ELR konkret: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg.

Eckdaten

Zuständiges Ressort: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Weitere Informationen: ELR: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg