Komplexität in der Regulatorik zu reduzieren und mehr Entscheidungsfreiheit für Projektpartner zu schaffen, wenn es um die Vereinbarung von zu erfüllenden Standards und Normen oder den Umbau des Bestandes geht, das ist das erklärte Arbeitsziel der von Herrn Prof. Leupertz und Herrn Halstenberg geleiteten Arbeitsgruppe „Rechtliche Rahmenbedingungen“ des Strategiedialogs „Bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen“.

Nun konnten erste Vorschläge der Arbeitsgruppe zur anstehenden Novelle der Landesbauordnung an das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen übergeben werden. Eine spürbare und wirksame Bauwende wird nur vollzogen werden können, wenn dafür das rechtliche Fundament nachhaltig und effizient gegossen ist. Die Empfehlungen aus der Arbeitsgruppe zielen darauf ab, dass das Land Baden-Württemberg seine Vorreiterrolle in Sachen „Bezahlbarer Wohnraum“ und „Innovatives Bauen“ erneut unter Beweis stellt.

Durch eine größere Flexibilisierung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen und Erleichterungen von baulichen Maßnahmen im Gebäudebestand könnte das Land Baden-Württemberg einen Beitrag zum „einfachen“ Bauen und zur Schaffung von kostengünstigerem Wohnraum schaffen – ohne dass die baupolizeilichen Anforderungen gesenkt werden. Dies trüge zugleich zur Schonung von Ressourcen und zum Klimaschutz bei.